DE Geschenke & Sachzuwendungen (§37b EStG Pauschalierung)
50€-Geschenkegrenze (bis WJ 2023 35€) §4 Abs.5 Nr.1 EStG, §37b-Pauschalsteuer 30% + SolZ + KiSt, 10.000€-Höchstbetrag und Anmeldung-Aggregation
DE Geschenke & Sachzuwendungen (§37b EStG Pauschalierung)
50€-Geschenkegrenze (bis WJ 2023: 35€) §4 Abs.5 Nr.1 EStG, §37b-Pauschalsteuer 30% + SolZ + KiSt, 10.000€-Höchstbetrag und Anmeldung-Aggregation
DE Geschenke & Sachzuwendungen (§37b EStG Pauschalierung)
Hauptfunktionen
§37b-Anmeldung: Pauschalsteuer-Aggregation je Jahr
Fasst alle pauschalierten Zuwendungen eines Jahres und Unternehmens per Klick zu einer Anmeldung zusammen, inklusive Bezeichnung, Bemerkung und der zugeordneten Zuwendungen. Aggregation und Rücksetzung auf Entwurf jeweils mit einem Klick, dazu druckbarer Bericht und CSV-Export.
Empfängerverwaltung mit Jahresübersicht
Erfasst Geschäftsfreunde, Kunden und eigene Arbeitnehmer als Empfänger, optional verknüpft mit dem Odoo-Kontakt. Die laufende Jahresübersicht zeigt auf einen Blick den kumulierten Netto-Wert für die Freigrenze (35/50€) und den kumulierten Brutto-Wert für den 10.000€-Höchstbetrag samt Restbetrag.
Einzelne Sachzuwendung / Geschenk erfassen
Jede Zuwendung hält Empfänger, Datum, Art, Netto- und Brutto-Wert sowie den Wahlrechts-Pool fest, damit die Freigrenze (35/50€) und die §37b-Pauschalierung automatisch je Empfänger und Jahr berechnet werden.
50€-Freigrenze nach §4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (bis WJ 2023: 35€)
Überschreitet die kumulierte Netto-Summe aller Geschenke/Sachzuwendungen an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr die Freigrenze (50€ ab Wirtschaftsjahr 2024, davor 35€; eigene Arbeitnehmer ausgenommen), sind ALLE Zuwendungen an diesen Empfänger in diesem Jahr nicht als Betriebsausgabe abziehbar — eine Alles-oder-Nichts-Grenze, keine anteilige Kürzung.
§37b-Pauschalsteuer: 30% + SolZ + KiSt
Berechnet die Pauschalsteuer von 30% auf den Bruttowert zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Pauschalsteuer) und vereinfachter pauschaler Kirchensteuer mit frei editierbarem Satz je Zuwendung, i.d.R. 7% im vereinfachten Verfahren.
10.000€-Höchstbetrag je Empfänger und Jahr
Die kumulierten pauschalierten Bruttozuwendungen an einen Empfänger werden fortlaufend gegen die 10.000€-Grenze geprüft; was darüber hinausgeht, ist von der Pauschalierung ausgeschlossen. Eine einzelne Zuwendung über 10.000€ brutto ist stets ausgeschlossen.
Einheitlichkeitsprüfung des Wahlrechts
Das §37b-Wahlrecht muss für alle Zuwendungen an Dritte eines Wirtschaftsjahres einheitlich und für alle Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer gesondert einheitlich ausgeübt werden (§37b Abs. 2 EStG); ein gemischter Empfängerkreis/Jahr wird automatisch zurückgewiesen.
Druckbare Berichte & CSV-Export
Empfänger-Übersicht und §37b-Anmeldung stehen als druckbare PDF-Berichte mit Zuwendungshistorie, Freigrenze (35/50€)n-Prüfung und Empfänger-Aufschlüsselung bereit, dazu ein strukturierter CSV-Export der Anmeldung.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
37Banmeldungen
37banmeldungen formular
Empfanger
Empfanger formular
Zuwendungen
Zuwendungen formular
Warum dieses Modul
Empfängerverwaltung (Geschäftsfreund/Kunde/Arbeitnehmer) mit laufender Jahresübersicht: kumulierter Netto-Wert für die Freigrenze (35/50€), kumulierter Brutto-Wert für den 10.000€-Höchstbetrag, jeweils Restbetrag bis zur Grenze. 35€-Freigrenze je Empfänger und Kalenderjahr (§4 Abs. 5 Nr. 1 EStG): wird die kumulierte Netto-Summe aller Geschenke/Sachzuwendungen an einen Empfänger im Jahr überschritten, sind ALLE Zuwendungen an diesen Empfänger in diesem Jahr nicht als Betriebsausgabe abziehbar (Alles- oder-Nichts-Grenze, keine anteilige Kürzung). Streuwerbeartikel (≤10€) und Bewirtung sind von der Freigrenze (35/50€) und der §37b-Pauschalierung ausgenommen; ein Streuwerbeartikel über 10€ wird automatisch zur Umqualifizierung als Geschenk zurückgewiesen. §37b-Pauschalsteuer: 30% auf den Bruttowert der Zuwendung zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Pauschalsteuer) und vereinfachter pauschaler Kirchensteuer (frei editierbarer Satz je Zuwendung, i.d.R. 7% im vereinfachten Verfahren). 10.000€-Höchstbetrag je Empfänger und Wirtschaftsjahr für die Anwendung des §37b (§37b Abs. 1 Satz 1 EStG stellt auf das Wirtschaftsjahr ab; das Ende des Wirtschaftsjahres wird am Unternehmen gepflegt, vorbelegt ist der 31. Dezember). Je pauschal versteuerter Zuwendung wird außerdem die Unterrichtung des Empfängers nach §37b Abs. 3 Satz 3 EStG dokumentiert: die kumulierten pauschalierten Bruttozuwendungen an einen Empfänger werden fortlaufend gegen die Grenze geprüft; was die Grenze überschreitet, ist von der Pauschalierung ausgeschlossen. Eine einzelne Zuwendung über 10.000€ brutto ist unabhängig davon stets ausgeschlossen. Einheitlichkeitsprüfung des Wahlrechts (§37b Abs. 2 EStG): das Wahlrecht muss für alle Zuwendungen an Dritte (Geschäftsfreunde/Kunden) eines Wirtschaftsjahres einheitlich und für alle Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer gesondert einheitlich ausgeübt werden; ein Mischbetrieb innerhalb eines Empfängerkreises/Jahres wird zurückgewiesen. §37b-Anmeldung: Aggregation aller pauschalierten Zuwendungen eines Jahres/Unternehmens zu einer Anmeldung mit Summe Pauschalsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Druckbare PDF-Berichte: Empfänger-Übersicht (Zuwendungshistorie mit Freigrenze (35/50€)n-Prüfung je Jahr) und §37b-Anmeldung (Berechnung je Zuwendung, Empfänger-Aufschlüsselung sowie Gesamtsumme), zusätzlich strukturierter CSV-Export der Anmeldung. Zwei Berechtigungsgruppen (Sachbearbeiter/Finanzbuchhaltung), Demodaten für einen sofortigen Praxistest.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0 / 20.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch
- Anbieter: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: base
- Support: support@pokutsoft.com
- Stand / Update date: 2026-09-26
User guides (PDF)
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