DE Datenpannen Workflow
Data-breach incident register with 72-hour Art. 33 timer and Art. 33/34 notification drafts (customer files)
DE Datenpannen Workflow
Register für Datenschutzvorfälle mit 72-Stunden-Timer (Art. 33) und Meldeentwürfen nach Art. 33/34 (der Kunde reicht ein)
DE Datenpannen / Breach-Meldung Workflow (DSGVO Art. 33 / 34)
Hauptfunktionen
Betroffene Person (Datenpanne)
Betroffene Person der Datenpanne. Verwaltet Vorfall, Kontakt, Name, E-Mail, Benachrichtigung erforderlich. Per Klick als benachrichtigt markieren.
Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde. Verwaltet Behörde, Bundesland-Code, Abkürzung, Meldeportal / Website, E-Mail. Per Klick Vorfälle ansehen.
Datenpanne (Vorfall)
Datenpanne (Vorfall). Verwaltet Referenz, Titel, Was ist passiert, eingetreten am, bekannt geworden am. Per Klick Bewertung starten, bewerten, Behörde als benachrichtigt markieren, Betroffene als benachrichtigt markieren, abschließen.
Risikofaktor der Datenpanne
Risikofaktor der Datenpanne. Verwaltet Faktor, Code, Punktegewichtung, Hinweis, Vorfälle.
Entwurf der Meldung
Entwurf der Datenpannenmeldung. Verwaltet Vorfall, Vorschau, Datei, Dateiname. Per Klick erzeugen.
72-Stunden-Frist (Art. 33 DSGVO)
Nach Art. 33 DSGVO muss der Verantwortliche die zuständige Aufsichtsbehörde über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten "ohne unangemessene Verzögerung und möglichst binnen 72 Stunden" nach Bekanntwerden informieren.
Betroffenenbenachrichtigung (Art. 34)
Ist die Verletzung voraussichtlich mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verbunden, verlangt Art. 34 DSGVO auch die Information der betroffenen Personen.
Dokumentationspflicht (Art. 33 Abs. 5)
Verletzungen, die voraussichtlich nicht zu einem Risiko führen, müssen nicht gemeldet werden, doch die Begründung ist dennoch zu dokumentieren (Art. 33 Abs. 5 — Dokumentationspflicht).
Anwendungsfälle
Screenshots
Betroffene Personen
Behörden
Vorfälle
Meldung erzeugen
Risikofaktoren
Warum dieses Modul
Nach Art. 33 DSGVO muss der Verantwortliche die zuständige Aufsichtsbehörde über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten "ohne unangemessene Verzögerung und möglichst binnen 72 Stunden" nach Bekanntwerden informieren. Ist die Verletzung voraussichtlich mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen verbunden, verlangt Art. 34 DSGVO auch die Information der betroffenen Personen. Verletzungen, die voraussichtlich nicht zu einem Risiko führen, müssen nicht gemeldet werden, doch die Begründung ist dennoch zu dokumentieren (Art. 33 Abs. 5 — Dokumentationspflicht).
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0 / 20.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch, Englisch
- Autor: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: base, mail
- Support: support@pokutsoft.com
Update date: 2026-09-03
User guides (PDF)
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