DE Pauschalsteuer-Manager (§37b/§40/§40a/§40b EStG)
Pauschale Lohnsteuer für Sachzuwendungen, Betriebsveranstaltungen, Minijobs, Direktversicherung u.a. berechnen und zur Lohnsteuer-Anmeldung aggregieren
DE Pauschalsteuer-Manager (§37b/§40/§40a/§40b EStG)
Pauschale Lohnsteuer für Sachzuwendungen, Betriebsveranstaltungen, Minijobs, Direktversicherung u.a. berechnen und zur Lohnsteuer-Anmeldung aggregieren
DE Pauschalsteuer-Manager (§37b, §40, §40a, §40b EStG)
Hauptfunktionen
Lohnsteuer-Anmeldung (Pauschalsteuer-Aggregation)
Lohnsteuer-Anmeldung (Pauschalsteuer-Aggregation). Tracks Bezeichnung, Unternehmen, Jahr, Anmeldungszeitraum, Monat (1-12). One-click aggregate, reset to reset to draft, print anmeldung report, export csv.
Pauschalierungstatbestand (§37b/§40/§40a/§40b EStG)
Pauschalierungstatbestand (§37b/§40/§40a/§40b EStG). Tracks Bezeichnung, Technischer Code, Sequenz, §-Bezug, Aktiv. One-click view vorgänge.
Pauschalierter Vorgang (§37b/§40/§40a/§40b EStG)
Pauschalierter Vorgang (§37b/§40/§40a/§40b EStG). Tracks Bezeichnung, Unternehmen, Tatbestand, Tatbestand-Code, §-Bezug.
DE Pauschalsteuer-Manager (§37b, §40, §40a
DE Pauschalsteuer-Manager (§37b, §40, §40a, §40b EStG)
Deutsch Arbeitgeber können bestimmte Lohnbestandteile
Deutsch Arbeitgeber können bestimmte Lohnbestandteile statt mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers pauschal versteuern -- der Arbeitgeber übernimmt dann die Steuer und muss sie nicht je Arbeitnehmer individuell abrechnen.
Dieses Modul bildet alle gängigen
Dieses Modul bildet alle gängigen Pauschalierungstatbestände der §§37b, 40, 40a und 40b EStG als durchgängige Rechenmaschine ab, inkl.
Freibeträgen, Höchstbeträgen, Solidaritätszuschlag, paus
Freibeträgen, Höchstbeträgen, Solidaritätszuschlag, pauschaler Kirchensteuer und der Aggregation zur Lohnsteuer-Anmeldung.
Bei allen übrigen Tatbeständen: automatischer
Bei allen übrigen Tatbeständen: automatischer Aufschlag von Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Pauschsteuer, sofern der Tatbestand SolZ-pflichtig ist) und pauschaler Kirchensteuer -- wahlweise vereinfachtes Verfahren (fest editierbarer Satz, i.d.R.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
Lohnsteueranmeldungen
Lohnsteueranmeldungen fo
Tatbestandskatalog
Tatbestandskatalog formu
Pauschalierte vorgange
Pauschalierte vorgange f
Warum dieses Modul
Tatbestandskatalog (vorbelegt) mit allen gängigen Pauschalierungs- fällen: §40 Abs.1 (besondere Fälle, betrieblicher Durchschnitts- steuersatz), §40 Abs.2 (Mahlzeiten 25%, Betriebsveranstaltungen 25% über dem 110€-Freibetrag je Arbeitnehmer, Erholungsbeihilfen 25%, sofern die Höchstbeträge 156/104/52€ nicht überschritten werden, Fahrtkostenzuschüsse/Jobticket 15%), §40a (kurzfristig Beschäftigte 25%, einheitliche Pauschsteuer Minijob 2%, geringfügig Beschäftigte ohne einheitliche Pauschsteuer 20%, Land-/Forstwirtschaft 5%), §40b (Direktversicherung/Pensionskasse Alt-Zusagen 20% bis 1.752€ je Arbeitnehmer/Jahr) und §37b (Sach- zuwendungen 30%). Vorgangserfassung je Tatbestand: Bemessungsgrundlage brutto, Anzahl Arbeitnehmer, automatische Anwendung von Freibetrag/Höchstbetrag (Betriebsveranstaltung: 110€ je Arbeitnehmer; Erholungsbeihilfe: 156€ Arbeitnehmer / 104€ Ehegatte / 52€ Kind je Jahr; Direktversicherung: 1.752€ je Arbeitnehmer/Jahr), danach Pauschsteuer = begrenzte Bemessungsgrundlage x Satz. Sonderfall §40a Abs.2 Minijob: die einheitliche Pauschsteuer von 2% enthält bereits Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag UND Kirchensteuer in einem Betrag -- es erfolgt keine separate Zusatzberechnung, und der Betrag wird (fachlich korrekt) von der Lohnsteuer-Anmeldung ausge- nommen, weil er an die Minijob-Zentrale/Bundesknappschaft abgeführt wird, nicht an das Finanzamt. Bei allen übrigen Tatbeständen: automatischer Aufschlag von Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Pauschsteuer, sofern der Tatbestand SolZ-pflichtig ist) und pauschaler Kirchensteuer -- wahlweise vereinfachtes Verfahren (fest editierbarer Satz, i.d.R. 7%) oder Nachweisverfahren (Kirchensteuersatz x tatsächlicher Anteil kirchen- steuerpflichtiger Arbeitnehmer). Betrieblicher Durchschnittssteuersatz (§40 Abs.1 EStG): frei editierbarer Satz je Vorgang, weil dieser Satz individuell je Unternehmen und Jahr vom Finanzamt festgestellt wird; der Höchstbetrag des §40 Abs.1 Satz 3 EStG von 1.000€ sonstigen Bezügen je Arbeitnehmer und Kalenderjahr ist hinterlegt. Validierung der Grenzwerte: negative/unplausible Werte, Pflichtangaben je nach Tatbestand (z.B. Empfängerkategorie bei Erholungsbeihilfe), Plausibilitätsgrenze für den variablen Satz, und der 110€-Freibetrag für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen je Unternehmen und Jahr (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 4 EStG; weitere Veranstaltungen ohne Freibetrag mit 25%). Lohnsteuer-Anmeldung: Aggregation aller Vorgänge eines Anmeldungs- zeitraums (monatlich/vierteljährlich/jährlich, §41a EStG) je Unternehmen zu einer Anmeldung mit Summe Pauschsteuer, Solidaritäts- zuschlag und Kirchensteuer, aufgeschlüsselt je Tatbestands-Kennzahl, mit gesondertem Hinweis auf die von der Anmeldung ausgenommenen Minijob-Beträge. Druckbare PDF-Berichte (Pauschalsteuer-Berechnung je Vorgang und Lohnsteuer-Anmeldung mit Kennzahlen-Aufschlüsselung) sowie strukturierter CSV-Export der Anmeldung. Zwei Berechtigungsgruppen (Sachbearbeiter/Finanzbuchhaltung), Demodaten für einen sofortigen Praxistest.
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0 / 20.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: Deutsch
- Anbieter: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: base
- Support: support@pokutsoft.com
- Stand: 2026-09-26
- Update date: 2026-09-26
User guides (PDF)
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