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DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG)

Marge, USt-Herausrechnung und EU-/Drittland-Split für Reiseleistungen nach §25 UStG

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Kompatibel mit Odoo 18.0 · 19.0 · 20.0
OPL-1 Lizenz · Deutsch · Community & Enterprise
DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) für Odoo — Vorschau-Banner

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG)

Marge, USt-Herausrechnung und EU-/Drittland-Split für Reiseleistungen nach §25 UStG

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung -- §25 UStG (Margenbesteuerung für Reiseleistungen) Reiseveranstalter, die Reiseleistungen im eigenen Namen unter Verwendung von Reisevorleistungen (Hotel, Flug, Transfer, Mietwagen, Reiseleitung, ...) Dritter erbringen, versteuern nach §25 UStG NICHT den vollen Reiseerlös, sondern nur die Marge (Reiseerlös abzüglich Reisevorleistungen). Seit der Abschaffung der pauschalen Margenbildung (2022) ist die Marge grundsätzlich je Reise einzeln zu ermitteln (Einzelmargenermittlung) -- viele Betriebe fassen Reisen dennoch zu Gruppen bzw. Perioden zusammen, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzubereiten. Dieses Modul bildet beide Schritte exakt auf den Cent nachvollziehbar ab.

Hauptfunktionen

Periodenübersicht: Σ Marge/USt bestätigter Reisen (Vorbereit

Periodenübersicht: Σ Marge/USt bestätigter Reisen (Vorbereitung UStVA). Tracks Bezeichnung, Gesellschaft, Währung, Zeitraum von, Zeitraum bis. One-click berechnen, open report.

Reise (Reiseleistung) mit Margenermittlung nach §25 UStG

Reise (Reiseleistung) mit Margenermittlung nach §25 UStG. Tracks Reisenummer, Gesellschaft, Währung, Reisender / Kunde, Reisebezeichnung. One-click bestätigen, stornieren, reset to reset to draft, open report, open vorlage wizard.

Wiederverwendbare Reisevorleistungs-Vorlage (Standardpositio

Wiederverwendbare Reisevorleistungs-Vorlage (Standardposition). Tracks Bezeichnung, Aktiv, Gesellschaft, Währung, Leistungserbringer.

Reisevorleistungs-Vorlagen auf eine Reise übernehmen

Reisevorleistungs-Vorlagen auf eine Reise übernehmen. Tracks Reise, Vorlagen. One-click übernehmen.

Reisevorleistung (Hotel/Flug/Transfer/...) einer Reise nach

Reisevorleistung (Hotel/Flug/Transfer/...) einer Reise nach §25 UStG. Tracks Reise, Bezeichnung, Leistungserbringer, Betrag (brutto), Kein Vorsteuerabzug (§25 Abs.4 UStG).

Seit der Abschaffung der pauschalen

Seit der Abschaffung der pauschalen Margenbildung (2022) ist die Marge grundsätzlich je Reise einzeln zu ermitteln (Einzelmargenermittlung) -- viele Betriebe fassen Reisen dennoch zu Gruppen bzw.

Perioden zusammen, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Perioden zusammen, um die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzubereiten.

Dieses Modul bildet beide Schritte

Dieses Modul bildet beide Schritte exakt auf den Cent nachvollziehbar ab.

Anwendungsfälle

✓Manage periodenübersicht: σ marge/ust bestätigter reisen directly inside Odoo without spreadsheets.
✓Manage reise directly inside Odoo without spreadsheets.
✓Manage wiederverwendbare reisevorleistungs-vorlage directly inside Odoo without spreadsheets.
✓Manage reisevorleistungs-vorlagen auf eine reise übernehmen directly inside Odoo without spreadsheets.

Bildschirmfotos

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) — Periodenubersicht in Odoo

Periodenubersicht

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) — Periodenubersicht formul in Odoo

Periodenubersicht formul

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) — Reisen in Odoo

Reisen

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) — Reisen formular in Odoo

Reisen formular

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) — Reisevorleistungsvorlage in Odoo

Reisevorleistungsvorlage

DE Reiseleistungen Margenbesteuerung (§25 UStG) — Reisevorleistungsvorlage in Odoo

Reisevorleistungsvorlage

Warum dieses Modul

Marge-Engine nach §25 Abs.1 und Abs.2 UStG Marge = Reiseerlös (brutto) abzüglich Summe der Reisevorleistungen (brutto), je Reise einzeln (Einzelmargenermittlung) eine negative Marge (Verlustreise) wird auf 0 begrenzt -- die Einzelmarge nach §25 Abs.3 UStG lässt keinen Verlustausgleich zu; die tatsächliche (negative) Marge bleibt zur betriebswirtschaftlichen Transparenz trotzdem sichtbar bei gemischten Reisen (EU- UND Drittland-Vorleistungen) wird die Marge proportional nach dem Anteil der jeweiligen Reisevorleistungen aufgeteilt der Drittland-Anteil ist gemäß §25 Abs.2 UStG steuerfrei, nur der EU-Anteil unterliegt der USt die USt auf den EU-Anteil wird mit dem Regelsteuersatz (19%) aus der Marge kaufmännisch herausgerechnet (netto = brutto / 1,19), Netto und USt summieren sich immer exakt auf den Cent zur Marge KEIN Vorsteuerabzug aus Reisevorleistungen (§25 Abs.4 UStG) -- jede Reisevorleistungs-Zeile und jede Reise trägt diesen Hinweis fest verankert

Spezifikationen

  • Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0 / 20.0
  • Lizenz: OPL-1
  • Sprache: Deutsch (Oberfläche und Berichte)
  • Anbieter: Pokutsoft
  • Abhängigkeiten: base
  • Support: support@pokutsoft.com
  • Update date: 2026-09-26

User guides (PDF)

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