DE Steuerzinsen & Säumniszuschläge (§233a, §240 AO)
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen (§233a AO) und Säumniszuschläge (§240 AO) exakt nach Karenzzeit, Zinssatz-Historie und Schonfrist berechnen
DE Steuerzinsen & Säumniszuschläge (§233a, §240 AO)
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen (§233a AO) und Säumniszuschläge (§240 AO) exakt nach Karenzzeit, Zinssatz-Historie und Schonfrist berechnen
DE Steuerzinsen & Säumniszuschläge -- §233a AO / §240 AO Wird eine Steuer nach Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit nachgezahlt oder erstattet, entstehen kraft Gesetzes Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen nach §233a AO -- unabhängig von einem Verschulden. Wird eine festgesetzte Steuer nicht fristgerecht entrichtet, entstehen zusätzlich Säumniszuschläge nach §240 AO. Beide Berechnungen sind streng formalisiert, aber leicht falsch zu ermitteln (volle vs. angefangene Monate, unterschiedliche Zinssätze vor/nach der Neuregelung 2022, Abrundung auf volle 50 Euro, dreitägige Schonfrist). Dieses Modul bildet beide Berechnungen vollständig und rechtssicher nachvollziehbar ab.
Hauptfunktionen
Steuerzinsen- und Säumniszuschlagsfall (§233a, §240 AO)
Steuerzinsen- und Säumniszuschlagsfall (§233a, §240 AO). Tracks Nummer, Gesellschaft, Währung, Anmerkungen, Steuerpflichtiger. One-click open report zinsberechnung.
Steuerzinsen: gesetzlicher Zinssatz nach Zeitraum (§238 AO)
Steuerzinsen: gesetzlicher Zinssatz nach Zeitraum (§238 AO). Tracks Bezeichnung, Gültig ab, Gültig bis, Zinssatz pro Monat (%), entspricht Zinssatz pro Jahr (%).
DE Steuerzinsen & Säumniszuschläge --
DE Steuerzinsen & Säumniszuschläge -- §233a AO / §240 AO Wird eine Steuer nach Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit nachgezahlt oder erstattet, entstehen kraft Gesetzes Nachzahlungs- bzw.
Erstattungszinsen nach §233a AO --
Erstattungszinsen nach §233a AO -- unabhängig von einem Verschulden.
Wird eine festgesetzte Steuer nicht
Wird eine festgesetzte Steuer nicht fristgerecht entrichtet, entstehen zusätzlich Säumniszuschläge nach §240 AO.
Beide Berechnungen sind streng formalisiert
Beide Berechnungen sind streng formalisiert, aber leicht falsch zu ermitteln (volle vs.
angefangene Monate, unterschiedliche Zinssätze vor/nach
angefangene Monate, unterschiedliche Zinssätze vor/nach der Neuregelung 2022, Abrundung auf volle 50 Euro, dreitägige Schonfrist).
Dieses Modul bildet beide Berechnungen
Dieses Modul bildet beide Berechnungen vollständig und rechtssicher nachvollziehbar ab.
Anwendungsfälle
Bildschirmfotos
Steuerzinsflle
Zinsstze 238 Ao
Warum dieses Modul
Zinslauf und Zinsberechnung (§233a AO) Zinslaufbeginn automatisch ermittelt: 15 Monate nach Ablauf des Steuerentstehungsjahres (§233a Abs.2 AO), z.B. Steuerjahr 2021 → Beginn des Zinslaufs am 1.4.2023 Zinslaufende aus dem Datum des Steuerbescheids -- optional mit 3-tägiger Bekanntgabefiktion nach §122 Abs.2 AO nur volle Kalendermonate werden verzinst, ein angefangener Monat zählt NICHT (§238 Abs.1 Satz 1 AO) editierbare Zinssatz-Historie: 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) bis einschließlich 2018, seit 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt (rückwirkende Neuregelung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung 2022 nach der Entscheidung des BVerfG vom 8.7.2021) das Modul wählt den zutreffenden Satz automatisch nach dem Datum des Zinslaufbeginns automatische Unterscheidung von Nachzahlungszinsen (zulasten) und Erstattungszinsen (zugunsten) des Steuerpflichtigen
Spezifikationen
- Kompatibel: Odoo 18.0 / 19.0
- Lizenz: OPL-1
- Sprachen: 35+
- Anbieter: Pokutsoft
- Abhängigkeiten: base
- Support: support@pokutsoft.com
- Stand: 2026-07-29
User guides (PDF)
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