Erklärung zur Konformität mit dem EU-KI-Gesetz
Aktualisiert: 2026-07-23
Verordnung (EU) 2024/1689
Pokutsoft hat seinen Anwendungskatalog anhand des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689) überprüft. Diese Erklärung erläutert unsere Rolle, welche unserer Anwendungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Maßnahmen wir getroffen haben. Sie dient der Transparenz und stellt keine Rechtsberatung dar.
Unsere Rolle und das BYOK-Modell
Wir sind ein Anbieter von Geschäftsanwendungssoftware. Wo unsere Anwendungen große Sprachmodelle verwenden, arbeiten sie nach dem Prinzip Bring-Your-Own-Key (BYOK): Der Kunde stellt seine eigenen Modell-Zugangsdaten (zum Beispiel OpenAI oder Anthropic) bereit und kontrolliert sie. Wir trainieren oder liefern keine KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, sodass die Pflichten des Gesetzes für Anbieter von KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) für uns nicht gelten. Pflichten, die an die KI-Funktionalität innerhalb unserer Anwendungen anknüpfen, werden wie nachstehend beschrieben behandelt.
Anwendungsbereich
Das KI-Gesetz gilt nur für KI-Systeme. Der Großteil unseres Katalogs ist herkömmliche Geschäftssoftware, die von deterministischer Logik gesteuert wird (Buchhaltung, Lohnabrechnung, Logistik, Kassensysteme, E-Rechnung und Ähnliches), und fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Eine definierte Teilmenge unserer Anwendungen führt echte KI-Inferenz durch; die nachstehenden Maßnahmen gelten für diese Teilmenge.
Transparenz (Artikel 50)
Unsere KI-gestützten Anwendungen setzen die folgenden Transparenzmaßnahmen um:
- Offenlegung der KI-Interaktion. Wenn eine Anwendung einer Person mithilfe eines KI-Modells antwortet (zum Beispiel automatisierte Kundenkommunikation), wird der Empfänger darüber informiert, dass die Antwort von einem KI-Assistenten generiert wird.
- Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Von KI erzeugte Inhalte — etwa Produktbeschreibungen, aus Dokumenten extrahierte Felder sowie generierte Dashboards oder Erkenntnisse — werden als KI-generiert gekennzeichnet, mit einem Hinweis, sie vor Verwendung oder Veröffentlichung zu prüfen.
- Erhalt der menschlichen Prüfung. KI-Ausgaben, die in Geschäftsdaten einfließen (zum Beispiel extrahierte Rechnungsdaten), werden als Entwurf erstellt und erfordern eine menschliche Bestätigung, bevor sie wirksam werden.
Menschliche Aufsicht (Artikel 14)
Wo eine Anwendung die arbeitsbezogene Aufgabenverteilung beeinflussen könnte, arbeitet die KI standardmäßig im Vorschlagsmodus: Sie schlägt ein Ergebnis vor, und ein Mensch muss es genehmigen, bevor eine Maßnahme ergriffen wird. Automatisches Handeln bleibt nur als ausdrückliche Opt-in-Konfiguration verfügbar.
Hochrisiko-Systeme (Anhang III)
Jede Anwendung, die nach Anhang III als hochriskant einzustufen wäre (zum Beispiel ein System, das Bewerber für die Personalbeschaffung bewertet oder einordnet), wird entweder vom EU-Markt genommen oder vor dem geltenden Datum auf eine gesonderte Konformitäts-Roadmap gesetzt. Nach dem Vereinfachungspaket Digital Omnibus (endgültige Zustimmung des Rates am 29. Juni 2026) ist das Anwendungsdatum für die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III der 2. Dezember 2027.
Geltende Fristen (nach Digital Omnibus)
| Datum | Pflicht |
|---|---|
| 2. Aug. 2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung von KI-Inhalten, Deepfake-Kennzeichnung). |
| 2. Dez. 2026 | Maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50(2) für generative KI, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt war (viermonatiger Übergang). |
| 2. Dez. 2027 | Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (verschoben vom 2. August 2026). |
Datenschutz
Wo eine KI-Funktion personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies unter der Kontrolle des Kunden und in dessen Verantwortung nach der DSGVO. Je nach Anwendungsfall kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich sein. Da unsere Anwendungen die eigenen Modell-Zugangsdaten des Kunden verwenden, bestimmt der Kunde, welcher Drittanbieter von Modellen seine Daten verarbeitet.
Kontakt
Fragen zu dieser Erklärung oder zur KI-Funktionalität in einer bestimmten Anwendung: support@pokutsoft.com
Diese Erklärung dient der Transparenz und stellt keine Rechtsberatung dar. Die endgültige Einstufung und Konformität für einen bestimmten Einsatz sollte mit qualifizierten Rechtsberatern bestätigt werden.